01.10.2007, 20:48
In der Regel treten meiner Kenntnis nach beim Piercing nicht so schwerwiegende Probleme auf, dass man einen Arzt konsultieren muss. Wenn doch, könnte es teuer werden bzw. in Zukunft auch die Krankenkasse von den Vorlieben Kenntnis haben! Zwar habe ich schon davon gehört, heute aber in diesen Zusammenhang diesen Zeitungsartikel gelesen:
[H2]Ärzte sollen Schweigepflicht brechen[/H2]
„Generalangriff auf Patientengeheimnis“
Berlin - Als Anschlag auf die ärztliche Schweigepflicht haben Medizinerverbände und Sozialverbände den Plan des Gesundheitsministeriums bewertet, sie im Falle sogenannter selbst verschuldeter Krankheiten zur Mitteilung an die Krankenkassen zu verpflichten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sprach von einem „Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis“. Er sagte dieser Zeitung: „Wir lassen uns nicht zu Schnüfflern im Auftrag der Krankenkassen machen.“ Der Chef des Klinikärzteverbandes Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, nannte das Vorhaben „brandgefährlich“. Damit würden „die Ärzte zu Handlangern der Krankenkassen gemacht“, sagte der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer.
Der bislang von den Betroffenen offenbar übersehene Passus findet sich im aktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform. Darin heißt es auf Seite 71: „Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme, wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing, zugezogen haben, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen.“
Offenbar habe man im Ministerium bemerkt oder befürchtet, dass es Umsetzungsprobleme mit einer bereits Gesetz gewordenen Vorgabe der Gesundheitsreform gab, heißt es in Expertenkreisen. So wurden die Kassen zwar verpflichtet, die Patienten bei selbst verschuldeten Krankheiten künftig „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern“. Die Mediziner aber hatten keinen Anlass, diese Fälle den Krankenkassen auch mitzuteilen. „Wir müssen nur Diagnosen melden“, so Montgomery. Einzige Ausnahme: Krankheiten als Folge von Unfällen, bei denen die Unfallversicherung einspringen soll. Wenn Ärzte nun verpflichtet würden, „ihre Patienten auszuhorchen, um sie dann bei den Krankenkassen anzuschwärzen“, gehe das Vertrauen der Patienten verloren, warnte Hoppe. Die Ärzte würden sich dagegen „mit allen gebotenen Mitteln zur Wehr setzen“.
Es sei „absolut inakzeptabel, dass die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden soll“, sagte Sozialverbandspräsident Bauer. Das Vertrauensverhältnis werde damit „schwer beeinträchtigt“. Der Verband hofft nun, „dass man das noch gekippt bekommt“.
Das Gesundheitsministerium wies die Kritik zurück. Mit der Änderung im Pflegereform-Entwurf werde nur umgesetzt, was bereits in der Gesundheitsreform angelegt sei, sagte eine Sprecherin. „Wir schaffen damit eine klare gesetzliche Regelung zum Zweck der Kostenkontrolle.“
Quelle: PNN, 1.10.07
[H2]Ärzte sollen Schweigepflicht brechen[/H2]
„Generalangriff auf Patientengeheimnis“
Berlin - Als Anschlag auf die ärztliche Schweigepflicht haben Medizinerverbände und Sozialverbände den Plan des Gesundheitsministeriums bewertet, sie im Falle sogenannter selbst verschuldeter Krankheiten zur Mitteilung an die Krankenkassen zu verpflichten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sprach von einem „Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis“. Er sagte dieser Zeitung: „Wir lassen uns nicht zu Schnüfflern im Auftrag der Krankenkassen machen.“ Der Chef des Klinikärzteverbandes Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, nannte das Vorhaben „brandgefährlich“. Damit würden „die Ärzte zu Handlangern der Krankenkassen gemacht“, sagte der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer.
Der bislang von den Betroffenen offenbar übersehene Passus findet sich im aktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform. Darin heißt es auf Seite 71: „Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme, wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing, zugezogen haben, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen.“
Offenbar habe man im Ministerium bemerkt oder befürchtet, dass es Umsetzungsprobleme mit einer bereits Gesetz gewordenen Vorgabe der Gesundheitsreform gab, heißt es in Expertenkreisen. So wurden die Kassen zwar verpflichtet, die Patienten bei selbst verschuldeten Krankheiten künftig „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern“. Die Mediziner aber hatten keinen Anlass, diese Fälle den Krankenkassen auch mitzuteilen. „Wir müssen nur Diagnosen melden“, so Montgomery. Einzige Ausnahme: Krankheiten als Folge von Unfällen, bei denen die Unfallversicherung einspringen soll. Wenn Ärzte nun verpflichtet würden, „ihre Patienten auszuhorchen, um sie dann bei den Krankenkassen anzuschwärzen“, gehe das Vertrauen der Patienten verloren, warnte Hoppe. Die Ärzte würden sich dagegen „mit allen gebotenen Mitteln zur Wehr setzen“.
Es sei „absolut inakzeptabel, dass die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden soll“, sagte Sozialverbandspräsident Bauer. Das Vertrauensverhältnis werde damit „schwer beeinträchtigt“. Der Verband hofft nun, „dass man das noch gekippt bekommt“.
Das Gesundheitsministerium wies die Kritik zurück. Mit der Änderung im Pflegereform-Entwurf werde nur umgesetzt, was bereits in der Gesundheitsreform angelegt sei, sagte eine Sprecherin. „Wir schaffen damit eine klare gesetzliche Regelung zum Zweck der Kostenkontrolle.“
Quelle: PNN, 1.10.07