Prinz Albert

Normale Version: Probleme mit einem Händler
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Hallo zusammen,

ich hab eine Frage zu einem Problem mit einem Händler.

Ich hab mir einen Piercingring gekauft, der aber nicht in Ordnung war.
Hab den Ring zurück geschickt und nachgebessert wieder erhalten.

Der Ring war zwar besser, aber trotzdem nicht ok.
Darum hab ich ihn wieder zurück geschickt und wollte vom Kauf zurück treten.

Dann ist erstmal nix passiert. Erst nach meiner Nachfrage hab ich die Antwort erhalten, dass, wenn der Ring bis jetzt noch nicht angekommen ist (gemeint war die erste Rücksendung bzw. die darauf folgende Sendung der Nachbesserung), Nachforschungen gemacht werden müssen.

Fakt ist, dass ich die Sendung zurück geschickt.
In der eMail, wo ich nach der Rücktrittsbearbeitung nachgefragt habe, war auch nochmal der Brief mit angehängt, den ich der Sendung beigelegt hatte, wo alles genau beschrieben war.

Meine Sendung liegt nun also beim Händler und ich warte auf mein Geld und er redet von der Sendung der Nachbesserung.

Was würdet ihr jetzt machen ?

Danke und Gruß
Andi
Hallo Andreas:

Achtung -- Keine Rechtsberatung!

Die eigentliche Frage scheint ersteinmal die zu sein, ob Du den Ring per Einschreiben zurückgeschickt hast und somit nachweisen kannst, dass Du den Ring zurückgesendet hast. Üblicherweise ist eine entsprechende Klausel in den AGB des (Online?)Händlers enthalten, solches zu tun.

Wenn ja, dann hast Du grundsätzlich alles richtig gemacht (d.h. die Möglichkeit der Nachbesserung geboten etc.). Wenn der Ring jetzt immer noch nicht ok ist, steht Dir ein Rücktrittsrecht zu. Dieses kann auch durch die AGB nicht abbedungen werden.

Falls sich der Händler auf nichts einlassen will, bleibt Dir wohl nichts anders übrig, als Deinen persönlichen Läßtigkeitswert zu erhöhen, z.B. durch telefonische Nachfragen und schriftliche Mahnung mit Fristsetzung (14 Tage wären wohl angebracht). Im Zweifelsfall kann man auch seine Bereitschaft, den Sachverhalt offiziell klären zu lassen (Anzeige), kundtun.

Gruss,
Bear
Nee, leider nicht per Einschreiben, normaler Polsterbrief. Ich weiß, mein Fehler, hätte ich machen sollen.

Eine Klausel, dass die Rücksendung per Einschreiben geschickt werden soll, steht nicht drin.

Was mich im Moment auch irritiert ist, dass der Händler von der Sendung der Nachbesserung spricht. Heißt für mich, dass er weder den Brief in der zweiten Rücksendung noch den (selben Brief) in der eMail genau gelesen hat.

Soll ich ihn darauf hinweisen ?
auch keine rechtsberatung: meines erachtens muss man dem händler mehr als eine (wieviel weiß ich leider nicht) nachbesserung zubilligen, ehe man vom kaufvertrag zurück treten kann.
das der ring nicht ankam, ist mir allerdings auch schon mal passiert: ich hatte einen ring von mir jemanden zugeschickt – der umschlag kam an: aufgerissen ohne ring! :motz:
Seh ich nicht so, schließlich hast Du mind.14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen (im Versandhandel).
Da das hier zutrifft, brauchst Du theoretisch noch nicht mal schreiben, warum Du den Artikel zurück geschickt hast.

Daher Fehlanzeige, mußt ihm nicht mehrmals einräumen, nachzubessern :nene:


Aber jetzt nochmal: was würdet ihr jetzt mit der Situation machen ?
soweit ich weiß:

Versandkauf -> 14 tage Rücktrittsrecht ohne Angabe von gründen, bei ebay meines Wissens sogar 4 Wochen. freist beginnt erst mit erhalt der Ware UND schriftlichem Erhalt der Belehrung. Zeit überschritten: Pech gehabt.

Rücksendung und erghalt einer Reparatur: Muß man akzeptieren, auch mehrere Versuche. Recht auf Rücktritt wegen Mangel besteht, aber nicht sofort (klenne die Fristen/reparaturversuche) nicht. Ggf. steht was in den AGB des Händlers. hast Du sie? Sonst gilt BGB. Regelungen kenne ich aber auch nicht.

Hänlder sind jedoch zumeist so kulant, daß sie Ringe, also Schüttgut, sofort umtauschen.

Wenn hier jetzt einer auf stur schlatet, wird es kritisch, wenn kein Übergabeeinschreiben vorliegt. Auch dann könnte Händler noch behaupten, Lieferung wäre "leer" gewesen. Daher besser Einpacken und Transport zur Post unter neutralen Zeugen.

Wenn in Deinem Fall keine gütliche und freundliche Einigung möglich ist, hast Du u.U. einen schlimmen Stand und zumindest viel Ärger. Wenn Dir das wert ist, suche einen RA auf (falls versichert). Sonst kannst Du auch schriftlich Erfüllung des vertrages, also Zusendung eines funktionierenden Ringes anmahnen und gleichzeitig Kaufrücktritt androhen (Wichtig, nur falls keine AGBs vorhenden, die dagegen sprechen) Wird das ignoroertt -> Kaufrücktritt erklären, Rückzahlung mit Fristsetzung einfordern. Falls verstrichen, Mahnung senden mit Verzinsung und neuer Frist. falls auch diese verstrichen, über www.letztemahnung.de ein anwaltliches Mahnschreiben versenden lassen. Falls auch diese frist verstreicht, über die seklbe Website einen mahnbescheid veranlassen. Der nächste Schritt ist dann der Gerichtsvollzieher.

So gehe ich in allen Fällen mit dubiosen Firmen, zuletzt mit Firma Dell (bis zum Anwaltsschreiben) oder auch mit dubiosen ibäähh Verkäufern vor. Da hat das der gerichtsvollzieher meinen 5 Euro abeholt.

Good Luck

A.S.