Prinz Albert

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(09.05.2020, 20:52)Taquar schrieb: [ -> ]Leider dürfen wir in Österreich maximal mit 2mm Stechen. Ich freu mich schon auf meine erste Dehnung.

Jein. Die Piercingverordnung regelt sowieso nur "das Durchstechen der Haut zwecks Anbringung von Schmuck an Hautfalten, verknorpelten Stellen des Ohres oder des Nasenflügels, oder an der Zunge vor dem Zungenbändchen, sofern dazu ein Gerät verwendet wird, das höchstens zwei Millimeter durchmessend in die Haut eindringt". Alles andere ist deswegen nicht automatisch verboten, aber unterliegt halt nicht der Gewerbeordnung bzw. der dazu ergangenen Verordnung. Einen Hafada oä konnte man wohl noch als "Durchstechen einer Hautfalte" durchgehen lassen, aber einen Prinz Albert? Und auch eine Piercingnadel als "Gerät" zu definieren fällt mir schwer. Insofern kommt es auf den Durchmesser auch nicht mehr an :-)
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