Veganer müssen nicht zum Wehrdienst :-)
siehe auch
Merkblatt für Wehrpflichtige mit besonderen Kostformen
(Herausgeber: BMVg - InSan I 1 - Az 42-13-50 im Januar 1997)
1. Im Paragraph 18 des Soldatengesetzes ist festgelegt, dass der Soldat auf dienstliche Anordnung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet ist. In Verwaltungsvorschriften sind die Voraussetzungen für die Verpflichtung und Ausnahmeregelungen näher geregelt.
2. Die Truppenverpflegung ist eine Gemeinschaftsverpflegung, die als Mischkost allgemeine Verzehrgewohnheiten und die durch den Wehrdienst zu erwartende körperliche und klimatische Belastung berücksichtigt. Die Zusammensetzung erfolgt nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung" (DGE) und somit auf der Grundlage gesicherter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse. Damit ist die Versorgung mit allen lebenswichtigen Nährstoffen erfüllt und eine vorbeugende Wirkung gegen ernährungsbedingte Krankheiten gewährleistet.
3. Mit individuellen vegetarischen oder anderen alternativen Kostformen ist unter den spezifischen Belastungen des Wehrdienstes eine optimale Versorgung mit allen Nähr- und Wirkstoffen nicht immer möglich. Daher werden in der Truppenverpflegung regelmäßig auch Fleisch, Fleischwaren, Fisch, Ei und Eiprodukte sowie Milch und Milchprodukte eingeplant.
4. Im Rahmen der in den Truppenküchen angebotenen Komponentenverpflegung ist eine ausgewogene Auswahl für Ovo-Lacto- und Lacto-Vegetarier möglich. Hierzu kann die Beratung durch den Truppenarzt in Anspruch genommen werden.
5. Extreme Ernährungsformen, die den Ausschluss zahlreicher Lebensmittelgruppen und/oder eine einseitige Nahrungsmittelauswahl beinhalten (Vegane Kost, Makrobiotik, ...) sind gesundheitlich bedenklich. Eine adäquate Nähr- und Wirkstoffversorgung aus den Bestandteilen der Truppenverpflegung ist mit diesen Kostformen daher nicht möglich."
oder siehe hier
http://board.gulli.com/thread/1192481-bu...-solltest/